Nachlass
Geschichte und Aufgaben
Nach Erich Heckels Tod am 27. Januar 1970 übernahm seine Witwe Siddi als Alleinerbin den Nachlass des Künstlers und setzte mit einigen Schenkungen und Stiftungen an öffentliche Museen fort, was Heckel selbst in den letzten Lebensjahren in reichem Maße begonnen hatte.
Zur Unterstützung bei der Verwaltung des Nachlasses engagierte sie im Sommer 1971 einen Großneffen Erich Heckels, Hans Geissler, als Mitarbeiter. Nach ihrem Tod im Mai 1982 wurde er von der Erbengemeinschaft mit der Verwaltung und allmählichen Liquidation des Nachlasses zu ihren Gunsten betraut. Aus Altersgründen übergab er im Jahr 2017 die Nachlassverwaltung an die Kunsthistorikerin Renate Ebner, M.A., die ihm schon seit 2005 zur Seite gestanden hatte.
Zum Nachlass von Erich und Siddi Heckel gehören die Urheberrechte und der gesamte verbliebene Bestand an Werken, der alle Gattungen umfasst, in denen Heckel gearbeitet hat: Gemälde, Aquarelle und Zeichnungen, Druckgraphik sowie Skulpturen und Silberschmuck.
Ein erheblicher Anteil dieses Bildererbes stand verschiedenen Museen über viele Jahre als Leihgaben zur Verfügung, ein weiterer war lange Zeit vom Verkauf ausgenommen und für Ausstellungen in öffentlichen Einrichtungen reserviert. Die Nachlassverwaltung sah es als ihre Aufgabe, einen repräsentativen Kernbestand so lange wie möglich zu erhalten.
Betreut wird der Nachlass im ehemaligen Wohnhaus des Ehepaars Heckel in Hemmenhofen am Bodensee. Dieses wird auch heute noch als Wohnhaus genutzt und ist nicht öffentlich zugänglich.
Ein wichtiger Teil der Verwaltung bestand von Anfang an im Aufbau einer umfassenden Dokumentation von Leben und Werk des Künstlers. Daraus ergab sich auch die Aufgabe und die Kompetenz, Fragen zur Authentizität von Bildern nach bestem Wissen zu beantworten.
Die Wahrnehmung der Urheberrechte verpflichtet darüber zu wachen, dass die Nutzung des Werkes durch Dritte im Sinne des Künstlers geschieht und sein Ansehen nicht beschädigt. Daher ist es unerlässlich, für Abbildungen, Vervielfältigungen und andere Nutzungen von Werken die Genehmigung beim Nachlass einzuholen – für bestimmte Verwendungen wird eine Gebühr gemäß der Tariftabelle der VG Bild-Kunst erhoben.
Die Urheberrechte für Erich Heckel sind bis zum Jahr 2040 geschützt.